Allgemeine Reisebedingungen
Die Reisen werden veranstaltet von Ardèchereisen, Uli Frings,
Valousset-haut, 07110 Laboule, France, Tel. 0049-170-2138066, USt-ID
Nr.: DE235429873.
1. Abschluß des Reisevertrages
Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter
den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag
kommt mit Annahme durch den Reiseveranstalter zustande.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss zahlen Sie bitte innerhalb von 10 Tagen 20%
des Reisepreises auf unser Konto ein. Der Restbetrag sollte spätestens
14 Tage vor Reiseantritt bei uns eingegangen sein.
3. Rücktritt durch den Reisenden
Sollten Sie von der Reise zurücktreten müssen gilt folgende
Regelung:
Ardèchereisen hat den Entschädigungsanspruch der bei
einem Reiserücktritt entsteht zeitlich gestaffelt, d. h. unter
Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts
zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis
zum Reisepreis pauschal festgelegt und bei der Berechnung der Entschädigung
normalerweise ersparte Aufwendung und mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung
wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
des Kunden wie folgt berechnet:
a) bis 45 Tage vor Reisebeginn 20 %
b) bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 %
c) vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35 %
d) vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %
e) vom 14. bis 08. Tage vor Reisebeginn 70 %
f) vom 07. bis 01. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
g) Bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts oder bei Nichtantritt
90%
Wir empfehlen daher dringend den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.
Diese Regelung tritt nicht in Kraft, wenn Sie den Nachweis führen
können, das ein Schaden nicht oder nur in geringer Höhe
entstanden ist oder Sie eine Ersatzperson stellen können.
Wenn Sie eine Ersatzperson für sich stellen, beträgt die
Bearbeitungsgebühr lediglich 30,- EUR.
4. Rücktritt durch den Veranstalter
- Der Veranstalter kann bis 21 Tage vor Abreise zurücktreten.
Diese Nachricht und der bereits bezahlte Reisepreis werden Ihnen
sofort zugesandt.
- Wird die Reise durch unvorhersehbare höhere Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können
sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Reiseveranstalter die Reise
kündigen. Der Reiseveranstalter zahlt dann den eingezahlten
Betrag zurück, kann jedoch für erbrachte und noch zu erbringende
Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.
- Der Reiseveranstalter kann während der Reise, ohne Einhaltung
einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die
Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den
Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveransalter,
so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich
der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
5. Mitwirkungspflicht
- Soweit der Reiseteilnehmer Beanstandungen hat, ist er verpflichtet
diese unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen, damit dieser
nach Möglichkeit Abhilfe schaffen kann.
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